2015-03-18: Der Online-Verein Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und Stadt Weiden i.d.Opf. mit dem Sitz in Neustadt a.d.Waldnaab (Amtsgericht Weiden VR 588) ist als übertragender Verein auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2014 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammmlung vom 09.12.2014 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins "ASAMnet e.V."- Bürgernetzträgerverein für den Landkreis Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg vom 14.12.2014 mit diesem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.