2012-01-24: "Der Golzheimer Friedhof soll leben!" e.V., Düsseldorf ( Düsseldorf). eingetragener Verein. Entstanden durch Verschmelzung zur Neugründung des Vereins "Förderverein zur Erhaltung des alten Friedhofs Golzheim e.V." mit Sitz in Düsseldorf ( AG Düsseldorf, VR 7068 ) mit dem Verein "Rettet den Golzheimer Friedhof e. V." mit Sitz in Düsseldorf ( AG Düsseldorf, VR 9822 ) nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2011 und der jeweiligen Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 26.09.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.