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"Die Busfahrer" Franchise GmbH

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Adresse / Anfahrt
Dorfstraße 51
04860 Torgau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-10-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2017. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 51, 04860 Zinna. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Franchisepartnern außer Rechts- und Steuerberatung, die Verwaltung der Franchisemarke und der Franchiserechte, Marketing und Public Relations, Ankauf von Fahrzeugen, Restauration von Fahrzeugen und Vermietung von Fahrzeugen, Betreiben einer Fahrzeugwerkstatt für firmeneigene Fahrzeuge, das Betreiben von Personenbeförderungsbetrieben und Zweigniederlassungen, Beteiligung an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Baer, Christian, Torgau, *14.02.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2017 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: "Die Busfahrer" Franchise GmbH.

2020-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 15.07.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das unter der Firma "Die Busfahrer - Christian Baer e.K." mit Niederlassung in Torgau (Amtsgericht Leipzig, HRA 18642) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Christian Baer übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.