2011-08-10: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2011 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens sowie Stammkapital und Stammeinlagen. Neuer Gegenstand: ist die Unterstützung der Stadt Gera bei der effizienten Bewirtschaftung und Verwaltung gemeindeeigener Immobilien. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Aufgaben im Bereich der kommunalen Immobilienwirtschaft wahrnehmen. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.
2012-01-11: Die Gesellschaft hat am 19.12.2011 mit der GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 201250) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.12.2011 zugestimmt.
2012-01-11: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.01.2000 mit der GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 201250) ist durch Aufhebung zum 31.12.2011 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2012-08-30: Bekanntmachung gem. § 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch die Geschäftsführer eine neue Liste mit Datum vom 21.08.2012 zum Handelsregister eingereicht worden.
2015-01-13: Der Gewinnabführungsvertrag vom 19.12.2011 mit der GWB "Elstertal" Geraer Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 201250) ist durch Aufhebung zum 31.12.2014 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2019-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2019 hat die Änderung des § 15 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2019-08-16: Bekanntmachung gem. § 52 Abs. 3 Satz 2 GmbHG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch die Geschäftsführer eine neue Liste mit Datum vom 07.08.2019 zum Handelsregister eingereicht worden.
2020-08-19: Bekanntmachung gem. § 52 Abs. 3 Satz 2 GmbHG: Aufgrund einer Veränderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist durch die Geschäftsführer eine neue Liste mit Datum vom 30.07.2020 zum Handelsregister eingereicht worden.