2008-11-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der TECE Thews & Clüver GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 15089 HB) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-12-01: Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 76, 25421 Pinneberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ullrich, Michael, Weyhe, *19.07.1971.
2008-12-01: Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 76, 25421 Pinneberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ullrich, Michael, Weyhe, *19.07.1971.
2010-06-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2010 mit der Köttgen Kabelgarnituren GmbH mit Sitz in Bergisch-Gladbach (Amtsgericht Köln HRB 46692) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.