2010-09-29: )). Nicht mehr Geschäftsführer: Kaschub, Alfred, Kaufmann, Bad Oeynhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Kalski, Eva, Halle, *30.12.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-11-24: Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 2, 33790 Halle . Bestellt als Geschäftsführer: Walker, Axel, Halle , *30.11.1963, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Kalski, Eva, Halle, *30.12.1977.
2021-01-18: Nicht mehr Geschäftsführer: Brachvogel, Hans, Assessor, Halle . Bestellt als Geschäftsführer: Schrotthofer, Klaus, Bielefeld, *01.08.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-06: Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Walker, Axel, Halle , *30.11.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.05.2022 mit der Ravensberger Vertriebsservice UG haftungsbeschräkt mit Sitz in Halle (Amtsgericht Gütersloh, HRB 9657) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.