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"Heimbau" Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Oberhausen-Sterkrade eG

Wohnen durch Dauernutzrechte, Wohnungsangebote, Nachbarschaften..., Einbettungen, Immobilienangebote, Internetseite der Heimbau, Internetseiten der Heimbau, Wohnungsbestandes, Hilfeangebote
Adresse / Anfahrt
Teutoburger Straße 8
46145 Oberhausen
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-10:
Beschluss der Generalversammlung vom 05.06.2008 : Gegenstand geändert: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 der Satzung die Voraussetzungen. Die Genossenschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eine Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen.

2015-10-30:
Die Generalversammlung vom 17.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.

2020-01-02:
Die Generalversammlung vom 27.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschliessung eines Mitgliedes), § 12 Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratmitgliedern), § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen) und § 44 (Prüfung) beschlossen.