2007-04-12: Geschäftsführer: Gerlach, Klaus-Friedrich, Bremen, *05.10.1960, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
2009-05-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Englich, Klaus, Neustadt/Rbge, *08.01.1955.
2010-07-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2010 mit der GETRÄNKE-PROFI GmbH & Co KG mit Sitz in Hildesheim (HRA 2588) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-07-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2010 mit der GETRÄNKE-PROFI Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 2948) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-07-14: Geschäftsführer: Gerlach, Walter-Friedrich, Bremen,*05.10.1960, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Berichtigung des Vornamens von Amts wegen zur Eintragung vom 04.04.2007 eingetragen am 27.04.2007.
2014-10-02: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stamkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 230.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der "HOL AB!" GmbH & Co KG, Achim (Amtsgericht Walsrode, HRA 201325) beschlossen. 750.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 14.08.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um EUR 8.708,12 auf EUR 520.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital,. Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2014 mit der "HOL AB!" GmbH & Co KG mit Sitz in Achim (Amtsgericht Walsrode, HRA 201325) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2014 mit der "Hol ab!" Getränkemarkt Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Achim (Amtsgericht Walsrode, HRB 202537) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.