2011-11-11: Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 33,25 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) und 11 (Zustimmung zu Maßnahmen der Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 15.450,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme (des einzelkaufmännischen Unternehmens Klaus Harl e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 9600)) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 220.000,00 EUR.
2011-11-11: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 19.09.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.09.2011 und Beschluss des Harl Klaus, Nürnberg, *19.12.1953, vom 19.09.2011 Teile des Vermögens (das einzelkaufmännische Unternehmen Klaus Harl e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (AG Nürnberg HRA 9600)) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.