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"Kultur und Freizeit" Stadthallenbetriebs GmbH

Musik, Bühne und Veranstaltungsort, Cityfest..., Greenbeats, Familienpass, Familiennachmittag, Interpretationen die Herzen, Jubiläumskonzert STADTHALLE, Schlagerduos, Evently, Citylauf, Citycross
Adresse / Anfahrt
Mühlenstraße 20-22
49661 Cloppenburg
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Beirat) beschlossen. Geschäftsanschrift: Mühlenstr. 20-22, 49661 Cloppenburg.

2016-05-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rump, Günther, Betriebswirt, Cloppenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Lücking, Alfons, Emstek, *11.10.1962.

2016-05-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2015 hat in Verbindung mit dem Genehmigungsbeschluss des Rats der Stadt Cloppenburg vom 14.03.2016 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.

2018-02-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 , § 6 (Gesellschafterrechte und -pflichten, Gesellschafterversammlung) und § 10 (Ergebnisverwendung) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2017 mit der Soestehalle Cloppenburg GmbH mit Sitz in Cloppenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 208828) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-01-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.

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