Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

"MEATPROCESSING"-Fleischverarbeitungs-GmbH

Restaurant, Roadhouse, American Diner..., Processing
Adresse / Anfahrt
Visbeker Straße 9
49429 Visbek
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.1995, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Münster (bisher Amtsgericht Münster HRB 10491) nach Visbek beschlossen. Geschäftsanschrift: Visbeker Straße 9, 49429 Visbek. Gegenstand: Fleischverarbeitung, Zerlegung, Verpackung, Handel mit Frischfleischerzeugnissen und ähnliche Tätigkeiten. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Oeser, Mike, Ascheberg, *27.09.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der S & R Frischfleisch Service GmbH, Visbek (HRB 206442) beschlossen. 52.000,00 EUR.

2018-10-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2018 mit der S & R Frischfleisch Service GmbH mit Sitz in Visbek verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-10-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Röschmann, Eva Maria, Visbek, *13.12.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Oeser, Mike, Ascheberg, *27.09.1970.

2022-04-26:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden I.K.R. Gastro GmbH mit Sitz in Visbek am 26.04.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

2022-04-26:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.10.2021 mit der I.K.R. Gastro GmbH mit Sitz in Visbek verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.