2010-04-09: Geschäftsanschrift:; Klaus-Groth-Straße 1, 22926 Ahrensburg. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Änderung zu Nr. 1:; Liquidator:; Rother, Dieter Michael, *22.11.1941, Ammersbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, solange er alleiniger Liquidator ist mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Waghals, Martina. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst..
2011-05-06: Kapital: 26.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.03.2011 ist das Stammkapital auf 25.564,59 EUR umgestellt, sodann auf 26.000,- EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 Abs. 1 (Stammkapital)..
2018-01-24: Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Rother, Dieter Michael, *22.11.1941, Ammersbek; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Rother, Natalie Yvonne; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 ist die Gesellschaft aufgelöst.
2020-12-30: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Pacific Montana GmbH mit Sitz in Ahrensburg verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.