2006-02-09: Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und 16 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: SFZ Förderzentrum gGmbH. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der SFZ Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz gGmbH mit Sitz in Chemnitz und SFZ CoWerk Chemnitz gGmbH mit Sitz in Chemnitz uneingeschränkt zu vertreten. Geändert nun Geschäftsführer: Hohler, Karsten, Chemnitz, *18.02.1950; Dr. Richter, Volkmar, Magdeburg-Südost, *24.10.1949.
2008-01-17: Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2007 hat die Änderung des § 15 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2010-07-01: Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung von Menschen mit Behinderung, insbesondere von blinden, sehbehinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere durch das Angebot vorschulischer und schulischer Bildung, Arbeits- und Tagesstrukturen für Erwachsene, Wohn- und Betreuungsangeboten sowie von Angeboten zur Förderung und Beratung; Betrieb von Heimen im Sinne des SGB XII i.V.m. SGB IX zur Unterbringung von Menschen mit Behinderung und Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Sinne des SGB IX; Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 und § 2 SGB VIII durch örtliche und überörtliche Angebote zur Durchführung von Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe; Organisation und Durchführung von Fortbildungen in den Fachgebieten der Blindenpädagogik und Sehbehindertenpädagogik und verwandter Fachgebiete.
2012-07-05: Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 hat die Änderung des § 15 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2013-03-07: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Richter, Volkmar, Magdeburg-Südost, *24.10.1949. Bestellt: Geschäftsführer: Brückom, Axel Robert, Chemnitz, *24.07.1971.
2014-06-30: Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2014 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Förderung von Menschen mit Behinderung, insbesondere von blinden und sehbehinderten, von Behinderung bedrohten Menschen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft, insbesondere durch das Angebot vorschulischer und schulischer Bildung, Arbeits- und Tagesstrukturen für Erwachsene, Wohn- und Betreuungsangeboten sowie Angeboten zur Förderung und Beratung; Betrieb von Heimen im Sinne des SGB XII i.V.m. SGB IX zur Unterbringung von Menschen mit Behinderung und Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) im Sinne des SGB IX; Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 und § 2 SGB VIII durch örtliche und überörtliche Angebote zur Durchführung von Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe; Organisation und Durchführung von Fortbildungen in den Fachgebieten Blindenpädagogik, Sehbehindertenpädagogik und verwandter Fachgebiete; Leistungen der Orthoptik und Augenoptik zur Unterstützung von Menschen mit Sehschädigung, die Anpassung, Beratung und Training bezüglich nichtoptischer Hilfsmittel, Blindenhilfsmittel sowie Sehhilfen, insbesondere für optische und elektronische Hilfsmittel, umfassen.
2016-06-13: Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2016 hat die Änderung des § 15 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2016-06-21: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der SFZ Förderzentrum gGmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 4859) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 21.06.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.