2010-08-30: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "shoptime GmbH", Notzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 231722) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital) und § 5 (Vertretung der Gesellschaft) und die Streichung von § 6 (Bekanntmachungen) und § 7 (Kosten und Steuern) beschlossen und einen neuen § 6 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) eingefügt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "shoptime GmbH", Notzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 231722) um 25.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 14, 73274 Notzingen. Gegenstand geändert; nun: Der Handel und die Vermittlung von Deko-Artikeln, insbesondere "Wissler-Schaufensterpuppen" samt Zubehör, die Fertigung, der Handel und Service von Displaysystemen und Verkaufshilfen für Warenpräsentationen. Stammkapital nun: 51.000,00 EUR.
2017-04-24: Bestellt als Geschäftsführer: Saumweber, Claus Helmut, Ulm, *12.01.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-01-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Hedrich, Fritz, Colorist, Wendlingen am Neckar.
2021-07-28: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 und 16.03.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bohnacker Ladeneinrichtungen GmbH", Blaubeuren (Amtsgericht Ulm HRB 1424) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-08-02: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.07.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.