2010-09-30: Ärztenetz Fürth e.V., Fürth, ( Fürth).Der Verein Ärztenetz Zirndorf/Landkreis Fürth e.V. mit dem Sitz in Zirndorf (Amtsgericht Fürth VR 1213) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2010 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen beider Vereine vom 08.07.2010 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Name geändert, nun: Ärztenetz Fürth e.V. Stadt und Landkreis Fürth