2005-07-27: Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "Ästhetic-Med GbR", bestehend aus Dr. Margit Köhnlein-Rühl, Marktredwitz und Dr. Dr. Hermann Rühl, Marktredwitz, beschlossen. Die Firma ist erloschen (§ 200 Abs. 5 UmwG). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.