2018-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Vermittlung von Vertragsabschlüssen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, Miet- und Leasingverträgen, Planung, Projektierung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs-und Nutzungsrechte; Gestaltung von Inneneinrichtungen, Herstellung von und der Handel mit Einrichtungsgegenständen oder Bauteilen und Baustoffen, hiervon für gewerbliche und private Zwecke, Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 5498 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Dritte (Wohnimmobilienverwalter).