2010-06-08: Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ÖHMI Analytik GmbH. Geschäftsanschrift: Berliner Chaussee 66, 39114 Magdeburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fitzner-Brand, Sabine, Magdeburg, *14.05.1958. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Busch, Sylvia, Klein Ammensleben, *11.10.1962, einzelvertretungsberechtigt. Die ÖHMI Analytik GmbH mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 111243) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-22: Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010 hat die Änderung des § 4 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Planung, Realisierung von Anlagen zur Behandlung von umweltrelevanten Abprodukten wie für industrielle und kommunale Abwässer, die Beratung und Ausführung von Dienstleistungen für Technik, Management, Tagungen, Kongresse; Prüfung von Bau- und Rohstoffen sowie das Betreiben von Laboratorien, die Erbringung von Prüfdienstleistungen, die Forschung, Schulung und Beratung im Zusammenhang mit dem Betreiben von Laboratorien und dem Erbringen von Prüfdienstleistungen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Pudel, Frank, Magdeburg, *16.03.1956. Personenbezogene Daten ergänzt: Geschäftsführer: Dr. Busch, Sylvia, geb. Richter, Klein Ammensleben, *11.10.1962, einzelvertretungsberechtigt.
2022-04-25: Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen.