2008-09-04: Geschäftsführer: Rauschen, Manfred, Dortmund, *22.09.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-04: Die Gesellschafterversammlung hat am 19.08.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen. Weiterhin wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 51.300,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Öko-Zentrum NRW Zentrum für biologisches und ökologisches Planen und Bauen GmbH & Co. KG (AG Hamm HRA 1590) beschlossen.
2008-09-29: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Öko-Zentrum NRW GmbH, Planen Beraten Qualifizieren. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der Öko-Zentrum NRW Zentrum für biologisches und ökologisches Planen und Bauen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm (AG Hamm, HRA 1590) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.