2020-12-30: Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Böhl-Iggelheim.
2020-12-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2020. Geschäftsanschrift: Böhler Straße 7, 67126 Hochdorf-Assenheim. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Rahmen der Versorgung der kranken, alten und behinderten Menschen, insbesondere in der Haus- und Familienpflege. Im sozialen und fürsorgerischen Bereich werden Beratungen durchgeführt. Die Gesellschaft ist bereit im Sinne der jeweiligen Landesausführungsgesetze zum Pflegeversicherungsgesetz tätig zu sein und anerkannt zu werden. Darüber hinaus sollen durch niedrigschwellige Betreuungsangebote und sonstige ergänzende Dienste Hilfestellungen angeboten werden . Die Ökumenische Sozialstation gGmbH wirkt in der vom Caritasverband für die Diözese Speyer und dem diakonischen Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz gebildeten Arbeitsgemeinschaft für die Ökumneischen Sozialstationen mit. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Krieg, Doris, Schifferstadt, *31.03.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (= ambulanter Pflegebetrieb) der Oekumenische Sozialstation Böhl-Iggelheim e.V. mit Sitz in Böhl-Iggelheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, VR 50621) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.11.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2020. Die Ausgliederung wurde wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.