2021-12-06: Der Verein hat nach Maßgabe der Abspaltungserklärung vom 16.09.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 15.09.2021 einen Teil seines Vermögens (= ambulanter Pflegebetrieb) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Neugründung auf die Ökumenische Sozialstation Ludwigshafen am Rhein gGmbH mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 67883) als übernehmenden Rechtsträger ausgegliedert. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.