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Ökumenische Sozialstation St. Franziskus gGmbH

Lebenswege, Sozialstationen, Pflegehelfer..., Elz/Glotter, Qualität/MDK
Adresse / Anfahrt
Bismarckstraße 19b
79336 Herbolzheim
Kontakt
18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-05-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2022. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 19 B, 79336 Herbolzheim. Gegenstand: Der Dienst an hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere durch ambulante Kranken- und Altenpflege, sowie Familienpflege und andere Angebote des Wohlfahrtswesens im Sinne der christlichen Nächstenliebe. Bei Bedarf übernimmt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Trägerschaft anderer ambulanter bzw. voll-/teilstationärer sozial-caritativer Einrichtungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung . Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Satzungszweck insbesondere durch Dienste an hilfsbedürftigen Menschen, insbesondere durch ambulante Kranken- und Altenpflege, sowie Familienpflege und andere Angebote des Wohlfahrtswesens im Sinne der christlichen Nächstenliebe. Hierzu betreibt die Gesellschaft eine Sozialstation. Stammkapital: 32.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt allein. Geschäftsführer: Müller, Nathalie Else Josefine, geb. Secula, Kenzingen, *18.06.1974. Einzelprokura: Obert, Richard Josef, Herbolzheim, *09.03.1955. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Ökumenische Sozialstation St. Franziskus Unterer Breisgau e.V.", Herbolzheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 270147) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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