2010-03-08: Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Ziehm, Annegret; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Hibbeler, Wolfgang; Geschäftsführer:; 3. Spuhr, Andreas, *30.07.1963, Berlin Prokura: 1. Hibbeler, Wolfgang, *10.07.1957, Tecklenburg; Einzelprokura; 2. Ziehm, Annegret, *08.08.1962, Berlin; Einzelprokura.
2010-11-22: Stamm- bzw. Grundkapital: 26.500 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Änderung zu Nr. 3:; Geschäftsführer:; Spuhr, Andreas; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2008 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst; durch Beschluss vom 27.08.2009 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 26.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 (Jahresabschluss). § 9 (Einziehung)..
2018-08-28: Firma: überland Reisen Berlin GmbH; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Hibbeler, Wolfgang; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplanes vom 16.08.2018 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage ihr Vermögen teilweise (Teilbetrieb Tecklenburg) als Gesamtheit zur Neugründung der überland Tecklenburg GmbH mit Sitz in Tecklenburg (Amtsgericht Steinfurt, HRB 12068) abgespalten. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.