2021-12-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2021. Geschäftsanschrift: Rohrlachstraße 72, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung des caritativ-diakonischen Auftrages der kirchlichen Mitglieder der Ökumenischen Sozialstation Ludwigshafen am Rhein e.V. im Rahmen der Versorgung der kranken, alten und behinderten Menschen, insbesondere in der Haus- und Familienpflege. Im sozialen und fürsorgerischen Bereich werden Beratungen durchgeführt. Die Gesellschaft ist bereit im Sinne der jeweiligen Landesausführungsgesetze zum Pflegeversicherungsgesetz tätig zu sein und anerkannt zu werden. Darüber hinaus können durch niedrigschwellige Betreuungsangebote und sonstige ergänzende Dienste Hilfestellungen angeboten werden (z.B. Tagesbetreuung). Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen und alles zu tun, was der Förderung des Gesellschaftszweckes dient. (2) Die Ökumenische Sozialstation wirkt in der vom Caritasverband für die Diözese Speyer und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz gebildeten Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenischen Sozialstationen mit. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführerin: Pfirrmann, Sabine, Ludwigshafen, *24.08.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (= ambulanter Pflegebetrieb) der Ökumenische Sozialstation Ludwigshafen am Rhein e.V. mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein VR 1447) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 16.09.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.09.2021. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-04-26: Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 2 beschlossen.