2013-01-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2012. Geschäftsanschrift: Im Papenkamp 81, 44267 Dortmund. Gegenstand: die gemeinsame Erstellung von Film- und Videoprodukten jeder Art sowie Arbeiten im Bereich Kommunikationsdesign. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fröhlich, Stephan, Dortmund, *30.11.1988; Kubaczynski, Jacek, Schwerte, *14.10.1988; Köster, Linda, Schwerte, *09.04.1991; Russland, Ingo, Halle, *25.01.1983; Steinkühler, Dustin, Dortmund, *11.07.1982, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-02-26: Nicht mehr Geschäftsführer: Fröhlich, Stephan, Dortmund, *30.11.1988; Köster, Linda, Schwerte, *09.04.1991.
2015-09-21: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 1.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf nunmehr 25.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: überRot GmbH. 25.000,00 EUR.
2017-05-04: Änderung zur Geschäftsanschrift: Drehbrückenstr. 5-11, 44147 Dortmund.
2021-03-15: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.02.2021 mit der Das Department Verwaltungs GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 28825) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-03-23: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FYNAL GmbH am 19.03.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.