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1 a Medizintechnik GmbH

Fachgeschäft für medizinische Artikel, Absauger, Intubation..., Lieferbar, Authorisierter, Immobilisation, Defibrillation, Verbandmittel, Beatmung, Familienunternehmen, Werktagen
Adresse / Anfahrt
Liebauweg 6
46395 Bocholt
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-09-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Liebauweg 6, 46395 Bocholt. Der Handel mit Notfallmedizin, die Versorgung von Klinik- und Rehaeinrichtungen mit Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln von Medizinprodukten, Schulung auf Medizinprodukte und Einweisung von Medizinprodukten. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nieuwenhuis, Markus, Bocholt, *08.02.1964; Nieuwenhuis, Annette, Bocholt, *03.09.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der 1 a Medizintechnik Annette Nieuwenhuis e.K. mit Sitz in Bocholt nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.07.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2017. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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