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1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

Sportler, Veranstalter und Verbände, E-Sport-Team, Fanshop..., DOPPELPASS, Trainingsstätte, Fanartikeln, Geschenken, Geißbockheim, Sportgeschäft, Franz-Kremer-Stadion, Fußballstadion
Adresse / Anfahrt
Franz-Kremer-Allee 1-3
50937 Köln
2x Adresse:

Aachener Straße 999
50933 Köln


Postfach 450456
50879 Köln


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88 Ansprechpartner/Personen
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mind. 88 Mitarbeiter
Formell
18x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-28:
Die Hauptversammlung vom 09.05.2007 hat eine Änderung der Satzung in § 13 ( Zusammensetzung des Aufsichtsrats ) beschlossen.

2007-07-09:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2010-07-26:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2011-04-14:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Franz-Kremer-Allee 1-3, 50937 Köln.

2013-10-11:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-11-20:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2013-12-02:
Die Gesellschaft wird durch den persönlich haftenden Gesellschafter vertreten. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

2014-12-22:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2015-03-02:
Die Hauptversammlung vom 25.02.2015 hat beschlossen, die Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu erweitern. a) der professionell und amateurmäßig betriebene Fußballsport unter Beachtung und Einhaltung der Statuten des Deutscher Fußball-Bund e.V. und seiner Untergliederungen, insbesondere des Die Liga-Fußballverband e.V. (Ligaverband), b) die Vermarktung des "1. FC Köln", insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Fan-Artikeln, die Vergabe von Lizenzen, die Zuwendung von Wort- und Bildzeichen und urheberrechtlich geschützten Rechten, die Vergabe von Sponsoring- und Werberechten, der Erwerb und die Verwertung von Rechten aller Art im Zusammenhang mit dem Fußballsport, die Inhaberschaft und die Verwertung von Ausrüsterrechten sowie die Serviceleistungen für den 1. FC Köln und seine Mitglieder, und c) die gastronomische Verpachtung bzw. der Betrieb des Clubheims des eingetragenen Vereins 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. in KöIn-Sülz, Franz-Kremer-Allee 1-3, die Ausübung bzw. Verwertung des Rechts auf Bewirtschaftung (Catering) der Veranstaltungen der Gesellschaft sowie der Betrieb weiterer gastronomischer Einrichtungen einschließlich Beherbergungsbetrieben bzw. deren Lizenzvergabe und die Durchführung von öffentlichem Catering. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2015 mit der 1. FC Köln Gaststätten GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 13) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.02.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.02.2015 mit der 1. FC Köln Marketing & Vertriebs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 26764) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-19:
Die Hauptversammlung vom 12.08.2015 hat beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend die Satzung in § 2 zu ändern. Ferner wurde die Satzung insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: a) der professionell und amateurmäßig betriebene Fußballsport unter Beachtung und Einhaltung der Statuten des Deutscher Fußball-Bund e.V. ("DFB") und seiner Untergliederungen, insbesondere des Die Liga - Fußballverband e.V. ("Ligaverband"), b) die Vermarktung des "1. FC Köln", insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Fan-Artikeln, die Vergabe von Lizenzen, die Zuwendung von Wort- und Bildzeichen und urheberrechtlich geschützten Rechten, die Vergabe von Sponsoring- und Werberechten, der Erwerb und die Verwertung von Rechten aller Art im Zusammenhang mit dem Fußballsport, die Inhaberschaft und die Verwertung von Ausrüsterrechten sowie die Serviceleistungen für den 1. FC Köln und seine Mitglieder, und c) die gastronomische Verpachtung bzw. der Betrieb des Clubheims des eingetragenen Vereins 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. in Köln-Sülz, Franz-Kremer-Allee 1-3, die Ausübung bzw. Verwertung des Rechts auf Bewirtschaftung (Catering) der Veranstaltungen der Gesellschaft sowie der Betrieb weiterer gastronomischer Einrichtungen einschließlich Beherbergungsbetrieben bzw. deren Lizenzvergabe und die Durchführung von öffentlichem Catering.

2016-05-18:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2017-10-26:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2018-11-23:
Die Hauptversammlung vom 14.11.2018 hat die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechend der Satzung in § 2 . Neuer Unternehmensgegenstand: a) der professionell und amateurmäßig betriebene Fußballsport unter Beachtung und Einhaltung der Statuten des Deutscher Fußball-Bund e.V. ("DFB") und seiner Untergliederungen, insbesondere des Die Liga - Fußballverband e.V. ("Ligaverband"), b) die Vermarktung des "1. FC Köln", insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Fan-Artikeln, die Vergabe von Lizenzen, die Zuwendung von Wort- und Bildzeichen und urheberrechtlich geschützten Rechten, die Vergabe von Sponsoring- und Werberechten, der Erwerb und die Verwertung von Rechten aller Art im Zusammenhang mit dem Fußballsport, die Inhaberschaft und die Verwertung von Ausrüsterrechten sowie die Serviceleistungen für den 1. FC Köln und seine Mitglieder, und c) die gastronomische Verpachtung bzw. der Betrieb des Clubheims des eingetragenen Vereins 1. Fußball-Club Köln 01/07 e.V. in Köln-Sülz, Franz-Kremer-Allee 1-3, die Ausübung bzw. Verwertung des Rechts auf Bewirtschaftung (Catering) der Veranstaltungen der Gesellschaft sowie der Betrieb weiterer gastronomischer Einrichtungen einschließlich Beherbergungsbetrieben bzw. deren Lizenzvergabe und die Durchführung von öffentlichem Catering, d) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften.

2019-01-16:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2019-10-11:
Die Hauptversammlung vom 30.09.2019 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt V. § 13 (Zusammensetzung) geändert.

2019-11-08:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2021-08-09:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2022-03-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2022 mit der 1. FC Köln Beteiligungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 95897) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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