2022-07-29: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2022 sowie Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 02.06.2022 und Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 28.04.2022 mit dem Sport-Club Ettmannsdorf e. V. mit dem Sitz in Schwandorf (Amtsgericht Amberg VR 10038) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.