2021-01-21: Der Turn- und Sportverein von 1868 e.V. mit dem Sitz in Weißdorf (Amtsgericht Hof VR 295) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 16.10.2020 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 16.10.2020 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-21: Der Sportverein Sparneck 1910 e.V. mit dem Sitz in Sparneck (Amtsgericht Hof VR 215) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2020 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 16.10.2020 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 09.10.2020 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.