2019-08-13: Der Verein hat im Weg der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 09.05.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 29.05.2019 Teile des Vermögens (die im Spaltungsplan bezeichnete Abteilung Leichtathletik) auf den neugründeten LAC Passau e.V. mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau VR 200875 ) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.