2005-09-29: Der FC 1952 Torgau e.V. mit dem Sitz in Torgau (Amtsgericht Torgau, VR 418) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2005 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 17.06.2005 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 27.05.2005 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-12-20: VR 3907: 1. Fußballclub Lokomotive Leipzig e.V., Leipzig . Der Verein für Bewegungsspiele Leipzig e.V. mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig VR 201) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2021 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 07.10.2021 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 07.10.2021 mit dem Verein verschmolzen. Der Name des Vereins ist geändert.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.