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1. Mannheimer Kochschule Enders und Häckel OHG

Kochgut, Markenrecht, Unsere Kochkurse..., Motivs, Zubereitung, Dateigröße
Adresse / Anfahrt
C1 16
68159 Mannheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-17:
(Der Betrieb einer Kochschule.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: C 1, 16, 68159 Mannheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Enders, Michael Andreas, Reilingen, *15.08.1963; Häckel, Werner, Limburgerhof, *24.01.1948, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-08-17:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers am 15.08.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2012-08-17:
Der Einzelkaufmann Michael Enders, geb. 15.08.1963, Reilingen hat als Inhaber der Firma "Michael Enders e.K"., Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704012) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.08.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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