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11ts ecom GmbH

Stepharo, Exit, Ebay..., Matrix, Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Mainstraße 35
65388 Schlangenbad
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2012. Geschäftsanschrift: Mainstraße 35, 65388 Georgenborn. Gegenstand: Entwicklung von Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zehner, Jan-Philipp, Eltville am Rhein, *12.02.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 mit Nachtrag vom 13.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Neue Firma: 11ts ecom GmbH. Schlangenbad. Geschäftsanschrift: Mainstraße 35, 65388 Schlangenbad-Georgenborn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dropp_Office GmbH mit dem Sitz in Schlangenbad-Georgenborn (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 26806) und der Immaker Kommunikation GmbH mit dem Sitz in Schlangenbad (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 23168) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.