2012-07-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2012. Geschäftsanschrift: Lohweg 6c, 90596 Schwanstetten. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung von online basierten Geschäftsmodellen, der Aufbau, Betrieb und die Vermarktung von Internetplattformen für Geschäfts- und Endkunden sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Jaworski, Dominik, Schwanstetten, *08.01.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-02-10: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Sägerhof 3, 90596 Schwanstetten.
2021-07-23: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: 6 . Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Jaworski, Dominik, Schwanstetten, *08.01.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Kilz, Christoph, Leipzig, *11.01.1984, einzelvertretungsberechtigt.
2022-04-21: Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Jaworski, Dominik, Rednitzhembach, *08.01.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Zanias GmbH mit dem Sitz in Lörrach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.