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1a Autoservice Dietrich GmbH

Modellabweichungen, Überwachungsorganisationen, Angebotsseiten..., Liefermöglichkeiten, Tipps/Flyer, Prüfingenieure, Druckfehler, Drittanbieter-Service, Dieses Feld
Adresse / Anfahrt
Großenhainer Straße 13
01097 Dresden
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2016. Geschäftsanschrift: Großenhainer Str. 13, 01097 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, Verkauf und Vermietung von Neu- und Gebrauchtanhängern, Reparatur und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, Verkauf von Ersatzteilen sowie Abschleppdienst und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dietrich, Lutz, Dresden, *05.01.1962, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schulze, Robert Jens, Dresden, *28.06.1982.

2016-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 3.000,00 EUR auf 28.000,00 EUR und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 28.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.07.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der 1a Autoservice Lutz Dietrich e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 9838) übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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