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24 Intensiv-Home Care GmbH

Pflegeplatz, Pflegemodell, Sozialämtern..., Sanitätshäusern, Examinierte
Adresse / Anfahrt
Poststraße 1
58300 Wetter (Ruhr)
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2021. Geschäftsanschrift: Poststraße 1, 58300 Wetter. Gegenstand: der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes; außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege; Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen sowie Einrichtungen der Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sulecki, Roswitha Barbara, Herdecke, *17.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit dem Ambulanter Pflegedienst 24 Intensiv-Home Care Roswitha Sulecki e.K. (Amtsgericht Hagen, HRA 6418) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Sulecki, Roswitha Barbara, Herdecke, geb. 17.11.1964 unter der Firma Ambulanter Pflegedienst 24 Intensiv-Home Care Sulecki e.K. in Wetter (Amtsgericht Hagen, HRA 6418) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-29:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.03.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.