2007-08-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2007 mit der SECU-RIGHT GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12760) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-01-20: Änderung zur Geschäftsanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 25, 53227 Bonn.
2019-08-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Bickenbach, Hans Joachim, Unna, *25.09.1954.
2022-07-27: Änderung der Personendaten; weiterhin Geschäftsführer: Belke, Marcus, Carlsbad / Kalifornen / Vereinigte Staaten, *24.07.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2022 mit der EuroPriSe GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRB 20387) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.