Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

2F-IT GmbH

IT-Sicherheit, Fortinet, IT-Beratung..., Widerrufshinweise, Firewall, VoIP, Kerngeschäft, IT-Security, IT-Infrastruktur
Adresse / Anfahrt
Senefelderstraße 19
73760 Ostfildern
Kontakt
20 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2020. Geschäftsanschrift: Senefelderstraße 19, 73760 Ostfildern. Gegenstand: Die Erbringung von IT und IT-Sicherheit-Dienstleistungen sowie Kauf, Verkauf und Vermietung von Hard- und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Cicer, Swjatoslav, Ostfildern, *10.09.1985; Finkelstein, Yuliy, Ostfildern, *18.06.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-19:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.02.2021 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "2F-IT OHG Finkelstein & Cicer", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRA 737292) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing