2007-07-16: Rechtsverhaeltnis: Der mit der TDK-Technische Dienste Kleinschmidt GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1209 NM) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.05.2001 ist durch ordentliche Kündigung zum 31.12.2006 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragspartner Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2009-01-12: Vorstand: Geschäftsführer:2. Dipl. Ingenieur Krause, Michael, *14.06.1963, Henstedt-Ulzburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kleinschmidt, Klaus.
2009-01-29: Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Krokamp 35, 24539 Neumünster.
2020-06-22: Name der Firma: 2K Maschinenbau GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .
2021-10-08: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2021 des Notars Frank Thiemann mit Amtssitz in Neumünster, UR.Nr. 242/2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage den Teilbetrieb "Automatisierungstechnik" mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtheit von der TDK Technische Dienste Kleinschmidt GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1209 NM) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.