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2K Service GmbH

Sachverständigenprüfung, Entgrattechnologie, DGUV..., VDS Sachverständigung, Sondermaschinenbau, TDK, Entgratsystem, Lohnentgraten, PINFLOW
Adresse / Anfahrt
Krokamp 35
24539 Neumünster
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-04:
Name der Firma: 2K Service Verwaltungs-GmbH Sitz der Firma: Neumünster; Geschäftsanschrift:; Krokamp 35, 24539 Neumünster Gegenstand: Die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen und Unternehmungen jeglicher Art Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Kolnik, Jaroslav, *29.03.1967, Cachtice, Slowakei; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Krause, Michael, *14.06.1963, Henstedt-Ulzburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.04.2010 mit Änderung vom 20.05.2010.

2011-08-09:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die 2K INVEST Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel HRB 4082 NM) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

2017-07-12:
Name der Firma: 2K Service GmbH; Gegenstand: Die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmungen jeglicher Art sowie die Durchführung von Unternehmensberatungen und Prüftätigkeiten, wie z. B. VDS-Prüfungen, durch Fachingenieure. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens).

2021-10-06:
Vorstand: Geschäftsführer: 3. Rieck, Alexandra, *01.04.1969, Neumünster; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2021 des Notars Frank Thiemann mit Amtssitz in Neumünster, UR.Nr. 242/2021 und der Zusimmungsbeschlüsse vom selben Tage den Teilbetrieb "Verwaltung und Marketing" mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtheit von der TDK Technische Dienste Kleinschmidt GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1209 NM) im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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