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2bp Communications GmbH

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Adresse / Anfahrt
Carl-Benz-Straße 21
60386 Frankfurt am Main
2x Adresse:

Bleicherstraße 20
88212 Ravensburg


Cassellastraße 30
60386 Frankfurt am Main


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1 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hanau (bisher Amtsgericht Hanau HRB 91318) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Carl Benz Str. 21, 60386 Frankfurt am Main. Gegenstand: Produktion, der Vertrieb und die Vermarktung von Hörfunksendungen, Musikproduktionen, Datenträgern und die Herstellung und Vermarktung von Merchandising-Artikeln sowie die Veranstaltung von Konzerten und Events. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführerin: Breiter, Carina, Hanau, *03.07.1971. Bestellt als Geschäftsführer: Breiter, Bernd, Hanau, *15.10.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-01:
Einzelprokura: Dr. Blum, Carlos, Bremen, *11.03.1966.

2018-12-04:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Cassellastraße 30-32, 60386 Frankfurt am Main.

2019-09-02:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Big City Beats GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75855) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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