2022-02-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2022. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Datenschutz, Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter, Durchführung von Datenschutz-Schulungen, Erstellung allgemeiner Datenschutz-Analysen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Dienstleistungen im Bereich IT-Sicherheit, IT-Management, IT-Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leißl, Stefan, Augsburg, *11.08.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung durch Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Consulting-SL e.K. mit der Niederlassung in Augsburg und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zweck der Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 12.05.2022 mit Nachtrag vom 10.06.2022 sowie Beschlüssen ihrer Gesellschafterversammlung und Zustimmung des Inhabers von denselben Tagen das unter der Firma Consulting-SL e.K. mit Niederlassung in Augsburg betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Leißl, Stefan Fritz, Augsburg, *11.08.1965 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-24: Die Ausgliederung wurde am 23.06.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .