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365° Häusliche Kranken- und Fachpflege Marianne Weiß GmbH

Gesundheit & Fitness, Privatssphäre-Einstellungen, Webdienste..., Intensivpflege, Patientenanfrage, Hosts, Schnellbewerbung, Atmungstherapeutin, Wohngemeinschaften, Karriereportal, Firmentarifvertrag
Adresse / Anfahrt
Alleestraße 68
42853 Remscheid
2x Adresse:

Schubertstraße 56
51145 Köln


Elberfelder Straße 49
42853 Remscheid


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2009 hat § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages geändert. Neue Firma: 365° Häusliche Kranken- und Fachpflege Marianne Weiß GmbH. Geschäftsanschrift: Taubenstraße 4, 42857 Remscheid.

2012-12-06:
Die Gesellschafterversammlung hat am 21.11.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 6 Abs. (6) Satz 2 (Gesellschafterversammlung) und § 7 Abs. (1) (Jahresabschluß und Lagebericht, Verwendung des Jahresergebnisses) zu ändern. 25.600,00 EUR.

2013-04-04:
Mit der 365° Pflegezentrum Marianne Weiß GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12115) als herrschendem Unternehmen ist am 20.03.2013 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2013 zugestimmt.

2013-05-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2013 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neugefasst.

2013-11-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Köhler, Peter, Wermelskirchen, *26.03.1968.

2017-03-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2017 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.

2017-09-19:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Alleestraße 68, 42853 Remscheid.

2018-08-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2018 mit der SALVE Wohngruppen GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 27620) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-16:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.11.2020 mit der IntegraCura GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 29043) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.11.2021 mit der Hamacher GmbH Intensivkrankenpflege NRW mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 76904) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-06-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.03.2022 mit der AERCURA Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld, HRB 40996) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-07-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2022 mit der Zentrum für Beatmung und Intensivpflege - NRW GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 32072) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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