2005-07-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2001, zuletzt geändert am 19.05.2003 Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher '3D Service GmbH, Nord', und Sitz, bisher Wathlingen, Amtsgericht Celle HRB 6082 ) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf von Koordinaten Messgeräten, Maschinen und maschinellen Anlagen, Installation, Justierung, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Umrüstung derselben, Lasermessungen aller Art, Beratung in Fragen der Fertigungsmesstechnik und der Koordinatenmesstechnik sowie die Erledigung aller mit den genannten Tätigkeiten in Zusammenhang stehenden Geschäften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Althammer, Michael, Aalen, *14.08.1961; Fischer, Michael, Partenstein, *08.02.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-12-16: Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Vertretungsregelung. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
2019-08-28: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der 3D Service GmbH NRW mit dem Sitz in Hattingen und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2019-09-03: Die 3 D Service GmbH NRW mit dem Sitz in Hattingen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.