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3WIN® Maschinenbau GmbH

Machbarmacher, Sondermaschinenbau, Arbeitsmittel und Technologien..., Handschlag-Mentalität, Machbarmachen, Fertigungsmethoden
Adresse / Anfahrt
An der Schurzelter Brücke 11
52074 Aachen
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mind. 3 Mitarbeiter
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2x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2008 mit der CNC Technology Wirtz GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen; HRB 11885) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-08-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2012 mit der MUT Mensch und Technik GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 13922) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.