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3räume GmbH & Co. KG

Landschaftsbau sowie Poolbau, Kleinmaschinen und Geräten, Landschaftsbau Eversburger..., Poolbau Herzlich
Adresse / Anfahrt
Eversburger Straße 30
49090 Osnabrück
Kontakt
33 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 33 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-03-21:
(ist das Erbringen von Leistungen im Bereich des Garten- und Landschaftsbaues, Holz- und Bautenschutz.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Eversburger Str. 30, 49090 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: 3räume Verwaltungs GmbH, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 217450).

2022-06-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.04.2022 mit Ergänzung vom 25.05.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Harbolla, Nils, geb. am 19.09.1988, unter der Firma Gartenbau Nils Harbolla e.K. in Osnabrück betriebenen Unternehmens sowie das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Stalze, Friedrich, geb. am 30.06.1980, unter der Firma Friedrich Stalze Garten- und Landschaftsbau e.K. in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 207962) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederungen sind mit der gleichzeitigen Eintragung auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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