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42dp Labs GmbH

Software, GLUON, HOLOSHIP..., KryptoKids, ABSTRACTURES, Markenbildung, AR-/MR-/VR-Experiences, Lunacy
Adresse / Anfahrt
Marienstraße 71
50825 Köln
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 2008
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-08-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2013. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 26, 50674 Köln. Gegenstand: eine Agentur für IT Dienstleistungen sowie Kommunikations- und Technologielösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hashemi, Omid, Köln, *06.12.1980; Klefisch, Stefan, Köln, *12.01.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-07-19:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Marienstraße 71, 50825 Köln.

2020-03-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Gluon Studios GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Hashemi, Omid, Köln, *06.12.1980.

2021-03-15:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die 42DigitalSolutions GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 100407) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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