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4a Baumanagement GmbH

Architektur und Bauwesen, SZV, Hochbauprojekte..., Objektüberwachung, Leistungsphase, Leistungsphasen, Auftraggebern, Objektbetreuung, Auftrag von Geising, Böker Architekten, Funktionshallenbad
Adresse / Anfahrt
Rotenbergstraße 20
70190 Stuttgart
1x Adresse:

Hallstraße 25
70376 Stuttgart


Kontakt
Statistik
mind. 123 Mitarbeiter
Gründung 1998
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2011. Geschäftsanschrift: Hallstraße 25, 70376 Stuttgart. Gegenstand: Die Erbringung von Architekturleistungen, insbesondere der Projektüberwachung nach Maßgabe der Leistungsphasen 6,7, 8 und 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 8 HOAI). Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zumpfe, Achim, Stuttgart, *15.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-01-05:
Bestellt als Geschäftsführer: Christ, Markus, Esslingen am Neckar, *16.11.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-04-09:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.03.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "4a Architekten GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 720949) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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