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4minds GmbH

Beteiligungsgesellschaft, Breathwork und Achtsamkeit, Lebensanalyse..., Lebenslanger Zugang, Praxis Lebenslanger, Praxis Lebenslanger Zugang
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Am Sandtorkai 77
20457 Hamburg
1x Adresse:

Herbert-Weichmann-Straße 75
22085 Hamburg


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2x HR-Bekanntmachungen:

2019-11-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2019. Geschäftsanschrift: Auguststraße 3, 22085 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Vogler-De Francesco, Jörn-Marc, Hamburg, *02.07.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der JMV Alsterpartner GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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