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5medical management GmbH

Dienstleistungen, Pixaby, GDD..., Praxishilfe, GMDS, Mitautor
Adresse / Anfahrt
Matthiasstraße 33a
41468 Neuss
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2 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10. September 2009. Geschäftsanschrift: Matthiasstraße 33a, 41468 Neuss. Gegenstand: Beratung, Implementierung, Pflege von QM (Qualitätsmanagement-)systemen, Praxis- und Firmenanalysen, Potentialanalysen, Coaching und Training von Praxen, Kliniken, Apotheken, Firmen und Gewerbetreibenden, Entwicklung / Weiterentwicklung von Schulungs- und Trainingskonzepten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Letter, Karin, geb. Plohmann, Neuss, *12.11.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-01-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06. Januar 2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06. Januar 2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06. Januar 2015 mit der Letter Consulting GmbH mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 15880) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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